Breaking Barriers - Mehr Accessibility im Web

Websites für möglichst viele Nutzer zugänglich gestalten

Denkanstoß #4

Barrierefreies Webdesign - auch für Marken und Unternehmen

Barrierefreies Webdesign, barrierefreie Zugänglichkeit und Kommunikation, Usability und Accessibility ermöglicht es allen Menschen, Online-Angebote besser und intuitiver zu nutzen.

In der EU leben 38 Mio. Menschen mit einer Einschränkung/Behinderung! Bei der Gestaltung von Angeboten und Dienstleistungen wird meist nur der Normmensch berücksichtigt, ein sehr großer Teil möglicher Kunden und Interessenten ist somit von der Nutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Dabei nutzen Menschen mit Einschränkungen das Internet überdurchschnittlich häufig für Kommunikation, Information und Shopping.

Durch barrierefreies Webdesign treibt man die digitale Teilhabe in unserer Gesellschaft mit voran und erreicht Menschen mit und ohne Behinderung oder Einschränkungen gleichermaßen.

Gründe für eine barrierefreie Website

  • Sie erreichen eine breitere Zielgruppe und damit auch mehr potentielle Kunden. In einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft ist eine barrierefreie Kommunikation unumgänglich.

  • Eine gute Usability macht die Inhalte ihre Website für alle besser zugänglich und ist zentral für die Zufriedenheit der Interessenten und Kunden.

  • Sie erreichen durch eine weitgehend barrierefreie, klare und einfache Struktur eine höhere Reichweite. Für die Page Experience bzw. Nutzererfahrung mit einer Website sind klar strukturierte und logisch aufgebaute Seiten, wie sie Screenreader erfordern, sehr wichtig und stellen auch für Suchmaschinen einen relevanten Faktor dar.

  • Sie werden zum Vorbild, wenn sie frühzeitig alle Menschen bei ihrem Angebot berücksichtigen und ihre Seiten barrierefrei zugänglich machen, und nicht erst dann, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen erfordern.*

*Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) ist bis zum 28.6.2022 in nationales Recht umzusetzen und muss ab dem 28.7.2025 angewandt werden. Sie fordert u.a., dass durch nationale Gesetzgebung der Onlinehandel und die -dienstleistung, die Kommunikation, der Zugang zu Medien, etc. barrierefrei zu gestalten sind. Schon seit Dezember 2019 müssen die Webseiten von öffentlichen Stellen barrierefrei sein. Dazu gibt es die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), welche die entsprechenden Regelungen enthält und deren Grundlagen die EU-Webseitenrichtlinie ist. International gibt es die WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C, die auch Grundlage der EU-Verordnung ist.

Was bedeutet dies nun konkret?

Allgemein gilt, eine einfache, logische Struktur der Webseiten mit eindeutigen Bedienelementen, logischer Navigation und klarer Darstellung des Inhalts sind für alle Seitenbesucher von Vorteil.

Menschen mit Hörbehinderung können Audioinhalte nicht oder nur schwer wahrnehmen, es müssen alternative Zugangswege zu den Informationen angeboten werden, Videos und Audiodaten müssen mit Untertiteln versehen, transkribiert und/oder in Gebärdensprache übersetzt werden, auch Audio-Informationen in Games müssen alternativ zugänglich sein.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen müssen Bedienelemente ausreichend groß gestalten sein, komplexe Steuerungen und Bewegungen mit der Maus sind zu vermeiden und die komplette Steuerung der Website alternativ mit der Tastatur muss möglich sein.

Für Menschen mit Lernbehinderung/kognitiven Einschränkungen oder Konzentrationsschwäche ist eine einfache, gut verständliche Sprache zu verwenden, komplexe Inhalte müssen verständlich erklärt und eine klare Seitenstruktur verwendet werden. Auch hier gilt, eine klare und verständliche Kommunikation ist für alle von Vorteil. Bedenken Sie auch, dass auch Nicht-Muttersprachler von einer einfachen und logischen Struktur und klarer Sprache profitieren.

Menschen mit Sehbehinderung benutzen häufig einen Screenreader, für die Navigation wird die Tastatur verwendet. Dazu müssen die Elemente, Links und Navigationselemente vom Screenreader erkannt werde, alle Elemente mit der Tastatur erreichbar und die Seiten klar strukturiert sein. Es müssen also Informationen in Bildern und Grafiken und alternativ als Text angeboten werden, Videos müssen mit erweiterten Untertiteln versehen und die Seiten müssen eindeutig strukturiert ausgezeichnet sein. Formulare, Buttons, Seitenelemente müssen textlich beschrieben werden.

Sind einzelne Bereiche nicht barrierefrei umzusetzen, muss eine barrierefreie Alternative angeboten werden.

Praxisbeispiel

Werkzeugkasten des Wandels für RENN.süd

Wir haben für LUBW/RennSÜD den Werkzeugkasten des Wandels entwickelt. Für die geforderte barrierefreie Umsetzung wurden die Module unseres TYPO3-Baukastens verwendet, die bereits weitgehend auf Barrierefreiheit optimiert sind und darüber hinaus eine schnelle und kostengünstige Erstellung von Websites ermöglichen.

Ein bewegender Beitrag von: Reinhold

Über den Autoren

Reinhold ist von Beginn an Netzbeweger und ist unser Experte für das Thema Barrierefreiheit. Außerdem ist Reinhold Experte für Server-Management und Hosting.

Sie möchten mehr zum Thema wissen?

Wir informieren Sie gerne

Wenn Sie Interesse an barrierfreien Weblösungen haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir zeigen Ihnen gerne, worauf es ankommt, und was unser TYPO3-Baukasten bereits kann.

Lassen Sie uns die Welt ein wenig zugänglicher machen.

Alwin Roppert

Inhaber & Geschäftsführer
Telefon +49 721 667789 20

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